Wirtschaftlichkeitsrechnung MiniBHKW

BHKW stellen eine so genannte Koppelproduktion dar, bei der als Produkte Wärme und Strom erzeugt werden. Eine eindeutige Aufteilung der anfallenden Kosten auf die beiden Produkte ist nicht möglich, da es sich um eine Gleichung mit zwei Unbekann­ten handelt. Daher ist es notwendig, entweder den Preis für die Wärme oder den Preis für den Strom vorzugeben. Daraus lassen sich dann Einnahmen berechnen, die die Gesamtkosten mindern. Der verbleibende Kostenblock ist dann dem jeweils anderen Produkt zurechenbar. Beide Verfahren führen bezüglich der Wirtschaftlichkeit zu denselben Entschei­dungen.

Das mögliche Vorgehen zur Bewertung der erzeugten elektrischen Energie ist bereits im Abschnitt 1.5 dargestellt worden. Aus der Differenz der jährlichen Gesamtkosten und der Erlöse für die produzierte elektrische Energie, dividiert durch die jährlich erzeugte Wärmemenge, ergeben sich die spezifischen Wärmegeste­hungskosten. Sind diese Wär­megestehungskosten niedriger als die des konventionellen Vergleichshei­zungssy­stems, so ist das BHKW wirtschaftlich.

Sollen dagegen die Stromgestehungskosten des BHKW berechnet werden, so sind zuerst die anleg­baren Wärmegestehungskosten des äquivalenten konventionellen Heizungssystems zu ermitteln, soweit Nutzwärmepreise nicht bekannt sind. Dabei ist üblicherweise eine Vollkostenrechnung angebracht, die äquivalent zur Kostenrech­nung beim BHKW (vgl. 1.5) neben den laufenden Kosten auch die kapitalge­bunde­nen Kosten der konventionellen Heizungsanlage berücksichtigt. Von einer Vollkosten­rechnung kann nur in dem Fall abgewichen werden, wenn die durch ein BHKW zu ersetzende Kesselanlage noch eine lange Restnutzungsdauer besitzt, eine Erneue­rungsinvestition also für einen längeren Zeitraum nicht ansteht. Aus der Differenz von jährlichen Gesamtkosten für das BHKW und den kalkulierten Erlösen für die produ­zierte Wärme, geteilt durch die jährliche Stromproduktion, ergeben sich die spezifi­schen Stromgestehungskosten. Sind diese niedriger als die ansetzbaren Strombe­zugskosten bzw. die Erlöse für den eingespeisten Strom, so ist das BHKW wirt­schaftlich.

Es ist sinnvoll, den Einfluss unterschiedlicher Parameter auf die Wirtschaftlichkeit eines BHKW im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse darzustellen. Dabei sollten Para­meter betrachtet werden, die entweder in ihrer Ausprägung besonders unsicher sind, oder welche einen großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage haben. Dazu können zählen:

-           Investitionskosten nur der BHKW-Module

-           Wartungskosten BHKW

-           unterschiedliche Abschreibungszeiten

-           Kalkulationszins

-           Gasbezugsbedingungen

-           Reserveleistungskosten

-           alternative Wärmegestehungssysteme (Nahwärme vs. dezentrale Gaskessel)

-           mit/ohne Neubau für Räumlichkeiten.

Wird die Wirtschaftlichkeit der BHKWs durch eine realitätsnahe prozentuale Variation der einzelnen Parameter unwesentlich beeinträchtigt, kann das Ergebnis als verlässlich betrachtet werden.

 

1.7.1 Amortisationsrechnung

Die Amortisationsrechnung dient zur Ermittlung der Kapitalbindungsdauer einer Investition. Dabei wird die Rückflussdauer einer Investition, d.h. die Zeitdauer, in der sich die Anschaffungskosten aus den jährlichen Gewinnen der Investition refinanzieren, berechnet.

Rechnung


 

 

Methoden

a) Durchschnittsmethode (statische Amortisationsrechnung)

Diese Methode findet dann Anwendung, wenn der jährliche finanzielle Rückfluss, der zur Deckung der Anschaffungsauszahlung dient, in gleicher Höhe anfällt. In diesem Fall entspricht die Amortisationsdauer der o.a. Formel.


b) Kumulative Methode (dynamische Amortisationsrechnung)

Dieses Verfahren wird dann angewendet, wenn die jährlichen Rückflüsse aus der Investition verschieden hoch sind. Dabei werden die jährlichen Rückflüsse nach Jahren differenziert betrachtet und jährlich schrittweise aufaddiert, bis ihre Gesamtsumme der Investitionssumme entspricht (Amortisationszeitpunkt).

Amortisationszeit bezeichnet den Prozess, in welchem die Anschaffungskosten eines bestimmten Anlagenobjektes durch die mit ihm erzielten Einnahmen gedeckt werden. Die hierfür notwendige Dauer wird Amortisationszeit genannt und kann mit Hilfe einer Amortisationsrechnung kalkuliert werden. Bei solchen Rechnungen sind neben Erfolgskriterien (z. B. Rentabilität) zur Beurteilung einer Investition auch Risikoaspekte zu berücksichtigen. Je nachdem, ob in die Berechnung Zinsen einbezogen werden oder nicht, handelt es sich um eine dynamische oder um eine statische Amortisationsrechnung.

BHKW-Plan berechnet die dynamische Amortisation, im Prinzip wird jedes Jahr eine Bilanz gemacht, dabei werden alle Betriebs und Brennstoffkosten für die KWK-Anlage negativ gerechnet (Ausgaben) und alle Ausgaben für das Vergleichsheizsystem plus dem Gewinn aus Stromeinspeisung und vermiedenen Stromkosten, Mineralölrückerstattung, Bonus und vermiedene Stromsteuer (Einnahmen und vermiedene Ausgaben) positiv gerechnet. Wird dies bilanzziert, so verbleibt ein positiver Rest. Rechnet man die Zinsen ab und wendet den verbleibenden Rest zur Tilgung, der für die KWK-Anlage notwendigen Mehrinvestitionen auf, so reduziert sich die Investition. Diese Bilanz wird nun jedes Jahr wiederholt, dabei wird die Tilgung auf die verbleibende Investition angewendet. Dadurch werden von Jahr zu Jahr die Zinsen kleiner und der Anteil der Tilgung steigt an. Ist die Mehrinvestition Null bzw. wird sie positiv, so ist die Mehrinvestition amortisiert. Die Zeit die dazu gebraucht wird nennt man Amortisationszeit, je kleiner sie ist umso kleiner ist das Risiko für die Investition. Überschreitet die Amortisationszeit die Lebensdauer der KWK-Anlage so ist die Anlage unwirtschaftlich.